Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Zeiterfassungplus
Stand: 23. August 2026
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich
(1) Anbieter von Zeiterfassungplus ist Tim Ewert, Heegermühler Str. 14b, 16225 Eberswalde, Telefon 03334 286633, E-Mail hallo@zeiterfassungplus.de, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE306140181 (nachfolgend „Anbieter"). Zeiterfassungplus ist — wie Stammhausplus — ein Produkt der Dachmarke Klargard; Vertragspartner ist ausschließlich der Anbieter.
(2) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software „Zeiterfassungplus" (erreichbar unter app.zeiterfassungplus.de) einschließlich der kostenlosen Testphase. Die Software wird auf der gemeinsamen technischen Plattform des Anbieters betrieben (§ 2 Abs. 4).
(3) Zeiterfassungplus richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließt.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsbeschreibung
(1) Zeiterfassungplus ist eine webbasierte Zeiterfassungssoftware für Betriebe (Software as a Service). Der Anbieter stellt dem Kunden die Software für die Dauer des Vertrags über das Internet zur Nutzung bereit. Eine Installation beim Kunden erfolgt nicht; die Datenverarbeitung findet auf Servern des Anbieters bzw. seiner Auftragsverarbeiter statt.
(2) Der Funktionsumfang umfasst nach Maßgabe der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung unter zeiterfassungplus.de insbesondere: Personalakte, Zeiterfassung (Kommen/Gehen, Stunden, optionale Tätigkeits-Etiketten), Wochenzettel, Stundenkonto und Monatsübersichten, Urlaubs-, Krankmeldungs- und Anspruchsverwaltung, Nachweise und Fristen (u. a. Führerscheinkontrolle mit Nachweis-Upload und automatischer Erinnerung an die Administratoren des Kunden vor Ablauf), Aufgaben, Mitteilungen an das Team sowie die Mitarbeiter-App (installierbare Web-App/PWA) einschließlich optionaler Push-Benachrichtigungen. Im Basispreis sind fünf Mitarbeiter-Zugänge enthalten; weitere Mitarbeiter-Zugänge sind einzeln zubuchbar. Weitere zubuchbare Leistungen ergeben sich aus der Preisseite. Der Einsatzplan ist nicht Bestandteil von Zeiterfassungplus; er ist der Suite Stammhausplus vorbehalten (Absatz 4).
(3) Maßgeblich für den geschuldeten Funktionsumfang ist die Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt der jeweiligen Buchung. Der Anbieter entwickelt die Software laufend weiter und darf Funktionen erweitern, anpassen oder durch gleichwertige Funktionen ersetzen, soweit der vertraglich vereinbarte Kernfunktionsumfang erhalten bleibt und die Änderung dem Kunden zumutbar ist.
(4) Zeiterfassungplus ist unter app.zeiterfassungplus.de erreichbar und wird technisch als Tarif auf der gemeinsamen Plattform des Anbieters bereitgestellt; dieselbe Plattform ist auch unter app.stammhausplus.de erreichbar. Der Kunde kann seinen Tarif jederzeit auf die Suite Stammhausplus umstellen (Upgrade); die bereits erfassten Daten bleiben dabei erhalten. Für die Zeit nach dem Upgrade gelten die AGB von Stammhausplus (stammhausplus.de/agb), auf die vor dem Upgrade hingewiesen wird.
(5) Die Software unterstützt den Kunden bei der Dokumentation von Arbeitszeiten. Für die Einhaltung der arbeits-, arbeitszeit- und vergütungsrechtlichen Pflichten (z. B. ArbZG, MiLoG, Nachweisgesetz) einschließlich der Richtigkeit und Vollständigkeit der erfassten Zeiten bleibt allein der Kunde verantwortlich. Auswertungen der Software stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar.
§ 3 Vertragsschluss, kostenlose Testphase
(1) Die Darstellung der Software auf der Website ist kein bindendes Angebot. Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde das Registrierungsformular absendet (Angebot) und der Anbieter das Konto bereitstellt (Annahme).
(2) Mit der Registrierung beginnt eine kostenlose Testphase von 14 Tagen; bei Registrierung mit einem gültigen Empfehlungscode beträgt sie 30 Tage. Die Angabe von Zahlungsdaten ist für die Testphase nicht erforderlich.
(3) Die Testphase geht nicht automatisch in einen kostenpflichtigen Vertrag über. Bucht der Kunde bis zum Ablauf der Testphase keinen kostenpflichtigen Tarif, wird das Konto auf Lesezugriff beschränkt; eine Zahlungspflicht entsteht nicht. Der Kunde kann sein Konto jederzeit selbst löschen.
(4) Die kostenpflichtige Nutzung kommt zustande, indem der Kunde in der Anwendung den Tarif und ggf. Zusatz-Zugänge oder weitere zubuchbare Leistungen auswählt und den Buchungsvorgang über den Zahlungsdienstleister abschließt.
(5) Vertragssprache ist Deutsch. Der Kunde kann diese AGB jederzeit unter zeiterfassungplus.de/agb abrufen und speichern.
§ 4 Preise, Zahlung, Zahlungsverzug
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der jeweiligen Buchung ausgewiesenen Preise gemäß der Preisseite unter zeiterfassungplus.de. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Basispreis schließt fünf Mitarbeiter-Zugänge ein; jeder weitere Mitarbeiter-Zugang wird je Zugang und Monat zusätzlich berechnet.
(2) Das Entgelt wird monatlich im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum berechnet. Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe per Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift. Für die SEPA-Lastschrift erteilt der Kunde ein entsprechendes Mandat; die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf einen Tag verkürzt.
(3) Bucht der Kunde während eines laufenden Abrechnungszeitraums zusätzliche Zugänge oder weitere zubuchbare Leistungen hinzu, wird das zusätzliche Entgelt taggenau anteilig berechnet. Abbestellungen werden zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam; eine anteilige Erstattung bereits gezahlter Entgelte erfolgt nicht. Ein Upgrade auf Stammhausplus (§ 2 Abs. 4) wird sofort wirksam und anteilig berechnet.
(4) Der Anbieter kann die Preise mit Wirkung für die Zukunft anpassen. Eine Preiserhöhung gilt nur für Buchungen, die nach ihrem Wirksamwerden vorgenommen werden; für bereits laufende Buchungen bleibt der bei der jeweiligen Buchung vereinbarte Preis unverändert bestehen. Soll eine Preiserhöhung ausnahmsweise auch bereits laufende Buchungen erfassen, kündigt der Anbieter sie dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an; der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall bis zum Wirksamwerden der Erhöhung außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Hierauf weist der Anbieter in der Ankündigung hin.
(5) Schlägt eine Zahlung fehl und bleibt auch ein wiederholter Einzugs- bzw. Belastungsversuch erfolglos, kann der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung auf Lesezugriff beschränken, bis die offenen Entgelte ausgeglichen sind. Die Zahlungspflicht des Kunden für den laufenden Abrechnungszeitraum bleibt von der Beschränkung unberührt. Die Geltendmachung weiterer Verzugsrechte bleibt vorbehalten.
(6) Rechnungen werden elektronisch erstellt und dem Kunden per E-Mail sowie im Kundenkonto bereitgestellt. Der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungsstellung zu.
(7) Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Zurückbehaltungsrechte kann der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
§ 5 Laufzeit, Kündigung, Folgen der Beendigung
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Abrechnungszeitraum ist ein Monat ab Buchung des kostenpflichtigen Tarifs.
(2) Der Kunde kann den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen. Die Kündigung erfolgt direkt in den Einstellungen der Anwendung oder in Textform (E-Mail an hallo@zeiterfassungplus.de). Eine Mindestlaufzeit besteht nicht.
(3) Der Anbieter kann den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Abrechnungszeitraums ordentlich kündigen.
(4) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit der Zahlung von zwei Monatsentgelten in Verzug ist oder schwerwiegend gegen § 6 verstößt.
(5) Nach Vertragsende wird das Konto auf Lesezugriff beschränkt. Der Kunde kann seine Daten vor und nach Vertragsende über die in der Anwendung vorgesehenen Funktionen (u. a. PDF-Exporte der Wochenzettel und Monatsübersichten, Rechnungsabruf) sichern und sein Konto jederzeit selbst vollständig löschen. Der Anbieter ist berechtigt, das Konto und die darin gespeicherten Daten frühestens 90 Tage nach Vertragsende mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen in Textform zu löschen; gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt. Die datenschutzrechtlichen Lösch- und Rückgabepflichten aus der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Anlage 1) bleiben unberührt.
(6) Wechsel und Datenexport (Verordnung (EU) 2023/2854 — Data Act): Der Kunde kann jederzeit — auch unabhängig von einer Kündigung — verlangen, dass ihm seine exportierbaren Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format bereitgestellt werden, um zu einem anderen Anbieter oder auf eigene Infrastruktur zu wechseln. Exportierbare Daten sind alle vom Kunden und seinen Nutzern eingegebenen Inhaltsdaten einschließlich hochgeladener Dateien; nicht umfasst sind Bestandteile der Software selbst sowie durch Rechte Dritter oder Geschäftsgeheimnisse geschützte Informationen. Der Anbieter unterstützt den Wechsel in zumutbarem Umfang, wirkt auf die Aufrechterhaltung der Geschäftskontinuität hin und stellt die exportierbaren Daten ohne unnötige Verzögerung, spätestens innerhalb von 30 Tagen nach dem Verlangen des Kunden, bereit; ist dies im Einzelfall technisch nicht machbar, teilt der Anbieter dies dem Kunden unverzüglich mit und benennt einen Ersatzzeitraum. Für den Wechsel und den Datenexport werden keine Entgelte erhoben. Nach Vertragsende stehen die Daten nach Maßgabe des Absatzes 5 mindestens 90 Tage zum Abruf bereit; nach vollständigem Abruf werden sie auf Verlangen des Kunden gelöscht (Anlage 1). Die Datenverarbeitung findet ausschließlich in Rechenzentren in der Bundesrepublik Deutschland statt (Einzelheiten in der Datenschutzerklärung).
§ 6 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hält seine Konto- und Rechnungsdaten aktuell, behandelt Zugangsdaten vertraulich und stellt sicher, dass auch seine Nutzer (insbesondere Mitarbeiter-Zugänge) dies tun. Bei Verdacht auf Missbrauch informiert der Kunde den Anbieter unverzüglich.
(2) Der Kunde nutzt die Software nur für eigene betriebliche Zwecke und im vertraglich vereinbarten Umfang. Eine Überlassung an Dritte außerhalb des vorgesehenen Rollen- und Zugangssystems ist unzulässig. Angriffe auf die Software (z. B. Umgehung von Zugangskontrollen, automatisiertes massenhaftes Auslesen) sind untersagt.
(3) Für die von ihm und seinen Nutzern eingegebenen Inhalte und hochgeladenen Dateien ist allein der Kunde verantwortlich. Er stellt sicher, dass Inhalte nicht rechtswidrig sind und keine Rechte Dritter verletzen.
(4) Soweit der Kunde personenbezogene Daten seiner Beschäftigten oder sonstiger Dritter in der Software verarbeitet, ist er datenschutzrechtlich Verantwortlicher. Er stellt insbesondere sicher, dass eine Rechtsgrundlage besteht (bei Beschäftigtendaten regelmäßig § 26 BDSG) und die Betroffenen nach Art. 13/14 DSGVO informiert sind. Die Parteien schließen hierzu die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (Anlage 1), die Bestandteil dieses Vertrags ist.
(5) Der Kunde erfasst in der Software keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO über den vorgesehenen Funktionsumfang hinaus. Vorgesehen ist insbesondere die Erfassung von Abwesenheitszeiträumen mit der Kategorie „krank" ohne Diagnose- oder sonstige Gesundheitsangaben; solche Angaben dürfen auch nicht in Freitext- oder Notizfelder eingetragen werden. Dies gilt auch für hochgeladene Nachweisdateien; der Kunde lädt keine ärztlichen Befunde hoch.
(6) Der Kunde exportiert Unterlagen, die er für eigene gesetzliche Aufbewahrungs- oder Nachweispflichten benötigt (z. B. Arbeitszeitnachweise), rechtzeitig über die vorgesehenen Funktionen und bewahrt sie in eigener Verantwortung auf.
(7) Bucht der Kunde eine Leistung, bei der die Software E-Mail-Postfächer des Kunden ausliest (Baustein Anfragen), bindet er ausschließlich Postfächer an, über die er verfügungsbefugt ist, und hält die dafür erteilten Zugangsdaten oder Freigaben aktuell. Er ist dafür verantwortlich, dass für die Verarbeitung der abgerufenen Nachrichten und Anhänge eine Rechtsgrundlage besteht und die Absender nach Art. 13/14 DSGVO informiert sind. Postfächer, deren private Nutzung der Kunde seinen Beschäftigten gestattet hat oder duldet, bindet er nur an, wenn er die dafür erforderlichen Regelungen getroffen hat. Der Anbieter stellt dabei selbst weder ein Postfach noch einen E-Mail-Dienst bereit; die in der Software gespeicherten Nachrichten sind eine Arbeitskopie und ersetzen keine revisionssichere E-Mail-Archivierung.
(8) Zeiterfassung, Abwesenheitsverwaltung und die darauf gestützten Auswertungen der Software sind objektiv geeignet, Verhalten oder Leistung von Beschäftigten zu überwachen. Besteht im Betrieb des Kunden ein Betriebsrat, prüft der Kunde eigenverantwortlich, ob und in welchem Umfang die Einführung und Anwendung der Software der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG unterliegen, und trifft die erforderlichen Vereinbarungen. Eine Prüfung oder Beratung hierzu schuldet der Anbieter nicht (§ 2 Abs. 5).
§ 7 Verfügbarkeit, Wartung, Support
(1) Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit der Software von 98 % im Jahresmittel am Übergabepunkt (Ausgang des Rechenzentrums). Außer Betracht bleiben Zeiten angekündigter Wartung, Ausfälle infolge höherer Gewalt oder von Umständen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters (z. B. Störungen der Internet-Infrastruktur, der Internetverbindung oder der Endgeräte des Kunden) sowie unerhebliche Beeinträchtigungen einzelner Funktionen.
(2) Geplante Wartungsarbeiten führt der Anbieter nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten durch und kündigt sie, soweit sie zu spürbaren Unterbrechungen führen, rechtzeitig in der Anwendung oder per E-Mail an.
(3) Support leistet der Anbieter per E-Mail (hallo@zeiterfassungplus.de) und über die in der Anwendung vorgesehenen Kontaktwege während üblicher Geschäftszeiten. Feste Reaktionszeiten sind nicht geschuldet, sofern nicht gesondert vereinbart.
§ 8 Datensicherung
(1) Der Anbieter führt tägliche automatisierte Sicherungen der Systemdaten durch. Die Sicherungen werden über verschlüsselte Verbindungen zusätzlich an einem räumlich getrennten Standort in einem deutschen Rechenzentrum aufbewahrt und rollierend vorgehalten.
(2) Die Sicherungen des Anbieters dienen der Wiederherstellung des Dienstes im Störungsfall. Sie ersetzen nicht die eigene Datensicherung des Kunden nach § 6 Abs. 6 für Unterlagen, die er über den Betrieb der Software hinaus benötigt.
§ 9 Nutzungsrechte, Schutzrechte
(1) Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die Software im vereinbarten Umfang für eigene betriebliche Zwecke über das Internet zu nutzen.
(2) Alle weitergehenden Rechte an der Software, ihren Bestandteilen, Marken und Kennzeichen verbleiben beim Anbieter bzw. seinen Lizenzgebern.
(3) An den vom Kunden eingegebenen Daten und hochgeladenen Inhalten erhält der Anbieter nur die Rechte, die zur Vertragserfüllung erforderlich sind (insbesondere Speicherung, Verarbeitung, Anzeige und Sicherung).
§ 10 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer vom Anbieter übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.
(4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter im Rahmen der Absätze 1 und 2 nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Sicherung durch den Kunden (§ 6 Abs. 6) eingetreten wäre.
(5) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(6) Der Kunde bleibt für die Richtigkeit und Vollständigkeit der erfassten Zeiten und der von ihm eingegebenen Daten verantwortlich (§ 2 Abs. 5).
§ 11 Datenschutz
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und seiner Nutzer nach Maßgabe der Datenschutzerklärung unter zeiterfassungplus.de/datenschutz.
(2) Für personenbezogene Daten, die der Kunde als Verantwortlicher in der Software verarbeitet (insbesondere Beschäftigtendaten), gilt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (Anlage 1) als Bestandteil dieses Vertrags.
§ 12 Empfehlungsprogramm
(1) Kunden erhalten in der Anwendung einen persönlichen Empfehlungscode. Registriert sich ein neuer Kunde mit diesem Code, verlängert sich dessen Testphase auf 30 Tage.
(2) Schließt der geworbene Kunde erstmals eine kostenpflichtige Buchung ab, erhält der werbende Kunde einmalig eine Gutschrift in Höhe eines Monatsentgelts seines zu diesem Zeitpunkt gebuchten Tarifs als Guthaben auf sein Abrechnungskonto, sofern er selbst zu diesem Zeitpunkt zahlender Kunde ist. Das Guthaben wird mit künftigen Entgelten verrechnet; eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
(3) Eigenwerbung (Werbung des eigenen Kontos oder wirtschaftlich identischer Konten) ist ausgeschlossen. Bei Missbrauch (z. B. Schein-Registrierungen) kann der Anbieter Gutschriften verweigern oder rückgängig machen. Der Anbieter kann das Empfehlungsprogramm mit Wirkung für die Zukunft ändern oder einstellen; bereits verdiente Gutschriften bleiben bestehen.
§ 13 Änderungen dieser AGB
(1) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für den Kunden zumutbar ist, insbesondere zur Anpassung an geänderte Rechtslage oder Rechtsprechung, an technische Entwicklungen oder an Erweiterungen des Leistungsangebots. Das Äquivalenzverhältnis von Leistung und Entgelt bleibt unberührt; Preisänderungen richten sich ausschließlich nach § 4 Abs. 4.
(2) Änderungen kündigt der Anbieter dem Kunden mindestens vier Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform an. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden oder nutzt er die Software danach weiter, gelten die geänderten AGB als angenommen; auf diese Folge und auf das Kündigungsrecht nach § 5 Abs. 2 weist der Anbieter in der Ankündigung ausdrücklich hin. Widerspricht der Kunde, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag ordentlich nach § 5 Abs. 3 zu kündigen.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Anbieters. Der Anbieter ist daneben berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(3) Erklärungen nach diesen AGB bedürfen, soweit nichts anderes bestimmt ist, mindestens der Textform (§ 126b BGB).
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anlage 1: Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO